Die genauen Kosten einer Zahnspange hängen von der Art und Dauer der notwendigen Behandlung ab. Damit Sie keine versteckten Kosten überraschen können, arbeiten wir mit einer Behandlungspauschale, die am Anfang der Behandlung festgelegt wird. Man kann sowohl für herausnehmbare als auch für festsitzende Zahnspangen Zuschüsse von der Krankenkassa beantragen. Über alle Möglichkeiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Sollten Sie im Besitz von aktuellen Röntgenbildern Ihres Zahnarztes sein, können Sie diese gerne zur Erstberatung mitnehmen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrem Lohnsteuerausgleich unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ die Kosten für Ihre Spange oder die Ihres Kindes geltend machen. Dies ist im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Steuerberater.
IOTN Feststellung: 80 Euro (Rückerstattung derzeit etwa 40 Euro)
Festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung (Behandlungsbeginn vor Vollendung 18. Lebensjahr, IOTN 4 und 5): 4.500 – 6.100 Euro
Die Hauptbehandlung („Gratiszahnspange“) darf nur mit Metallbrackets durchgeführt werden. Aufzahlungen für Keramikbrackets sind, bei Inanspruchnahme des Zuschusses der Krankenkasse, nicht zulässig. Die Auszahlung der Krankenkasse erfolgt, sofern vorab bewilligt, in drei Teilbeträgen (Rückerstattung je nach Krankenkasse derzeit ca. 3000 - 4500 Euro).
Frühbehandlung/interzeptive Behandlung: 1.600 Euro (Rückerstattung je nach Krankenkasse derzeit etwa 800 - 1100 Euro)
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